Abgasskandal Opel
Nun ist auch Opel vom Abgasskandal betroffen. Dabei hat auch Opel an seinen Diesel-Fahrzeugen manipuliert, und illegale Abschalteinrichtungen in Diesel der Abgasnorm Euro 6 verbaut. In Folge hat das Kraftfahrtbundesamt (KBA) für die betroffenen Fahrzeuge eine Rückrufaktion angeordnet. Dies bedeutet für Sie, dass die Beweisführung im gerichtlichen Verfahren deutlich vereinfacht wurde. Denn durch den Rückruf des KBA kann bereits vermutet werden, dass die Opel-Fahrzeuge mangelhaft sind.
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So bekommen Sie Recht
Nachdem wir Ihren Anspruch geprüft haben, werden wir Sie kontaktieren und das weitere Vorgehen mit Ihnen durchsprechen. Dabei übernehmen wir alle lästigen Aufgaben, sodass sie schnell Ihren Schadensersatz bekommen.
Schadensersatz bekommen
Wenn wir den Fall für Sie gewonnen haben, bekommen Sie einfach und unkompliziert Ihren Schadensersatz für Ihren Schummel-Diesel.

Eilantrag von Opel abgelehnt - nutzen Sie jetzt Ihre Chance!
Der Eilantrag der Opel Automobile GmbH gegen den durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angeordneten Zwangsrückruf der Fahrzeuge Opel Zafira 1.6 CDTi, Opel Zafira 2.0 CDTi, Opel Cascada 2.0 CDTi, Opel Insignia 2.0 CDTi mit Diesel-Motoren ist gescheitert. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 09.11.2018 (Az.: 3 B 127/18) entschieden, dass das KBA zu Recht zum Rückruf dieser Modelle aufgerufen hat. Diese Entscheidung bekräftigt abermals, dass auch Opel unzulässige Abschalteinrichtungen in seine Diesel-PKW verbaut hat.
Häufig gestellte Fragen zum Abgasskandal
Wie sind meine Chancen im Abgasskandal?
Wenn Sie ein betroffenes Kfz haben, sind diese sehr gut! Unsere Kanzlei hat schon zahlreiche Urteile vor Landgerichten aus ganz Deutschland für unsere Mandanten erstritten. Dabei werden VW, Audi, BMW, Opel und Co. regelmäßig zur Rücknahme des betroffenen Autos und zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt.
Was kostet mich ein Verfahren im Abgasskandal?
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten des Verfahrens. Wir kümmern uns um eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und stimmen sämtliche Maßnahmen mit Ihnen ab. Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, so helfen wir Ihnen selbstverständlich auch in diesen Fällen.
Bevor irgendwelche Maßnahmen ausgelöst werden, die Kosten verursachen, werden wir uns natürlich mit Ihnen abstimmen! So können wir Ihr Verfahren auch zusammen mit einem Prozessfinanzierer führen, der Sie von den entstehenden Kosten freistellt.
Muss ich mich beeilen um eine Entschädigung zu bekommen?
Ja! Wir raten Ihnen dringend schnellstmöglich zu handeln. Gerade bei den Fabrikaten von Audi, VW, Skoda, SEAT und Porsche erfolgte der Rückruf bereits im Jahre 2016. Damit verjähren die meisten Ansprüche gegen die Marken des VW-Konzerns am 31.12.2019. Das bedeutet, dass Sie nach diesem Datum kaum noch Chancen haben Ihre Entschädigung von der VW-Gruppe zu erhalten. Nur, wenn Sie jetzt Klage einreichen, können Sie diese Frist hemmen!
Worauf sollte beim Klageverfahren geachtet werden?
Wir vertreten Verbraucher bundesweit in Abgasverfahren, insbesondere aber auch an unseren Kanzleistandorten in Regensburg und Landshut. An den hierfür zuständigen Landgerichten Regensburg und Landshut kennen wir daher die Eigenarten dieser Gerichte genau und wissen, worauf bei welchem Richter/Richterin zu achten ist. Dies ist oftmals ein entscheidender Faktor, da bspw. selbst innerhalb des Landgerichts Regensburg oder Landshut die Ansichten der Richter auseinandergehen. Insofern sollten Sie auf unsere Erfahrung an diesen Gerichten sowie den dazugehörigen Berufungsinstanzen (OLG München und OLG Nürnberg) vertrauen.
So werden beispielsweise Feststellungsanträge gegen VW am Landgericht Regensburg einheitlich als unzulässig zurückgewiesen, da in Regensburg die Ansicht vertreten wird, dass gegen VW eine Leistungsklage auf Rückzahlung des Kaufpreises vorrangig gegenüber einer Feststellungsklage ist. Auch urteilen die Landgerichte Regensburg und Landshut bei den zu Gunsten des Käufers endenden Verfahren stets, dass der Käufer sich eine Nutzungsentschädigung abziehen lassen muss. Vor dem Landgericht Augsburg ist dies bspw. teilweise nicht der Fall. Dieses Wissen um die jeweiligen Besonderheiten sollte genutzt werden! Profitieren Sie daher von unserer besonderen Erfahrung!
Wer trägt die Kosten des Klageverfahrens?
Die Kosten übernimmt zunächst Ihre Rechtsschutzversicherung. Wir kümmern uns für Sie um die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, so dass sichergestellt ist, dass das Verfahren für Sie kostenfrei bleibt.
Wie läuft das Klageverfahren ab?
Wir besprechen zunächst mit Ihnen persönlich an einem unserer Kanzleistandorte in Regensburg oder Landshut oder telefonisch Ihren Fall. Zwar ist der Sachverhalt in Abgasfällen im Kern stets identisch, jedoch sind die juristischen Fallgestaltungen in den Details durchaus sehr verschieden. Ein guter Anwalt achtet auf diese Feinheiten! Von daher verbietet sich eine „Musterklage nach Schema F“.
Das Klageverfahren erster Instanz endet – sofern nicht bereits in erster Instanz ein Vergleich geschlossen wird – mit einem Urteil durch das Landgericht. Unabhängig davon, ob VW, Daimler oder ein anderer Hersteller unterliegt, wird regelmäßig im Anschluss Berufung gegen das landgerichtliche Urteil eingelegt. Das bedeutet, dass das Verfahren beim Oberlandesgericht weitergeht.
Wie läuft das Berufungsverfahren ab?
Berufungsgerichte sind regelmäßig die Oberlandesgerichte. Die Berufung wird von demjenigen eingelegt, der in erster Instanz verloren hat. Die Hersteller VW, Audi, Skoda und Co. legen in den meisten der verlorenen Fälle Berufung ein. Gleichwohl kam es bis dato selten zu einem Berufungsurteil. Hintergrund ist, dass VW in der Berufungsinstanz mit dem Kläger oftmals einen Vergleich schließt.
Die Inhalte der Vergleiche unterscheiden sich, je nachdem, ob der Käufer das Fahrzeug behalten oder zurückgeben will. Wichtig ist daher stets, vor dem Vergleich mit dem Käufer die verschiedenen Optionen zu besprechen, um die bestmögliche Verhandlungsstrategie wählen zu können.
Das Klageverfahren erster Instanz endet – sofern nicht bereits in erster Instanz ein Vergleich geschlossen wird – mit einem Urteil durch das Landgericht. Unabhängig davon, ob VW, Daimler oder ein anderer Hersteller unterliegt, wird regelmäßig im Anschluss Berufung gegen das landgerichtliche Urteil eingelegt. Das bedeutet, dass das Verfahren beim Oberlandesgericht weitergeht.
Ich habe in erster Instanz verloren. Kann ich die Kanzlei wechseln?
Ja, Sie können jederzeit die Kanzlei wechseln. Möchten Sie beispielsweise von einer anderen Kanzlei zu uns wechseln, so ist dies zu jeder Zeit möglich. Es ist lediglich darauf zu achten, dies nach Rücksprache der Rechtsschutzversicherung zu machen. Wir übernehmen dies gerne für Sie und unterstützen Sie auch dabei, das Mandat mit der bisherigen Kanzlei zu kündigen.
Vorteile im Überblick
- Kostenfreie Prüfung der Ansprüche
- Für Gebrauchtwagen und Neuwagen
- Unkomplizierte Abwicklung
- Einfach und stressfrei
- Einfach online ausfüllen
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