Ist Ihr Opel vom Abgasskandal betroffen?

Ist Ihr Opel vom betroffen?

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat bereits Ende 2018 einen Zwangsrückruf von Fahrzeugen mit diversen Dieselmotoren der Opel Automobile GmbH angeordnet. Gegen diesen Zwangsrückruf wehrte sich Opel vor dem Verwaltungsgericht Schleswig jedoch erfolglos.

Wie kam es zu dem Zwangsrückruf?

Das KBA ordnete (zunächst) den Zwangsrückruf von drei Fahrzeugmodellen, nämlich dem Opel Zafira 1.6 CDTI, dem Opel Zafira 2.0 CDTI, dem Opel Cascada 2.0 CDTI und dem Opel Insignia 2.0 CDTI an. Dabei war das KBA zur Auffassung gelangt, dass diese Fahrzeuge über unzulässige Abschalteinrichtungen verfügen und daher mehr giftige und gefährliche Stickstoffoxide ausstoßen, als notwendig. Mit einem Schreiben vom 17.10.2018 wurde Opel aufgefordert, unzulässige Abschalteinrichtungen zu entfernen und die Motorsteuerungssoftware umzurüsten.

Warum hatte Opel mit seinem Eilantrag keinen Erfolg?

Nach einer sogenannten summarischen Prüfung hielt das Verwaltungsgericht Schleswig den Zwangsrückruf für zulässig. Das Gericht ist dabei zu dem Ergebnis gelangt, dass die Anordnung des Kraftfahrtbundesamtes bereits jetzt durchgesetzt werden darf, da schwerwiegende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Opel in seinen Dieselfahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hat. Das Gericht ist dabei auch auf den von Opel vorgetragenen Reputationsschaden eingegangen. Es hat jedoch festgestellt, dass das öffentliche Interesse an der Herstellung der Vorschriftsmäßigkeit der Fahrzeuge überwiegt.

Stephan Hendel

Rechtsanwalt und Experte im Abgasskandal

Diese Chancen haben Sie jetzt!

In technischer Hinsicht liegen uns bei dem Opel Abgasskandal noch keine Erfahrungswerte vor. Viele unserer Mandanten haben jedoch im VW Abgasskandal berichtet, dass die Autos nach einem Update durch den Hersteller schlechter fuhren, mehr Treibstoff verbrauchten und schneller verschlissen sind. Sie sollten daher genau überlegen, ob Sie ein Update von und durch Opel durchführen lassen.

Ist ein Software Update nicht verpflichtend?

Generell: Nein! Allerdings müssen Sie auch mit möglichen Konsequenzen umgehen können. So müssen Sie anhand des Schreibens des Kraftfahrtbundesamtes unterscheiden, ob Ihnen beispielsweise eine Stilllegung des Fahrzeuges droht oder ob lediglich darauf hingewiesen wird, dass es für Ihr Fahrzeug ein Softwareupdate gibt. Wie Sie hier vorgehen sollen, lässt sich pauschal nur schwer beantworten. Unsere Kanzlei bietet Ihnen jedoch an, dass Sie sich im Abgasskandal kostenfrei an unsere Anwälte wenden können. Diese klären Sie über sämtliche Probleme innerhalb des Abgasskandals auf und besprechen mit Ihnen die weitere Strategie.

Mein Opel ist betroffen – sollte ich jetzt klagen?

Auch dies lässt sich pauschal nicht beantworten. Es hängt hierbei von vielen Faktoren ab. So sollten Sie in jedem Fall über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, damit Ihre Prozessrisiken minimiert werden. Gleichfalls ist es jedoch nicht empfehlenswert, dass Sie nichts tun. Im VW Abgasskandal hat sich gezeigt, dass die Mandanten, welche ihre Ansprüche schnell geltend gemacht haben, die besseren gerichtlichen Ergebnisse erzielen konnten.

Sollten Sie weitere Fragen zum Abgasskandal haben, so steht Ihnen unser Rechtsanwalt Stephan Hendel gerne zur Verfügung. 

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